29.11.2018

Josef Zellmeier und Wolfgang Fackler: SPD-Vorschlag zur Grundsteuerreform schafft ein Bürokratiemonster und verteuert Wohnraum

„Die Idee von Olaf Scholz zur Grundsteuerreform ist völlig verfehlt. Er plant ein Bürokratiemonster und konterkariert mit seinem Kostenwertmodell die Forderungen seiner eigenen Partei nach bezahlbarem Wohnraum.“ Mit diesen Worten reagiert Josef Zellmeier, Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag, auf den Vorschlag des Bundesfinanzministers von der SPD. Dieser schlug vor, dass die Grundsteuer für jede Wohnung individuell auf Grundlage von Fläche, Alter und Höhe der Miete berechnet und regelmäßig aktualisiert werden könnte.



„Für 42 Millionen Wohnungen in Deutschland, davon über 700.000 in München, eine solche Bewertung vorzunehmen, würde zahlreiche neue Finanzbeamte erfordern und bisherige Bemühungen zum Bürokratieabbau zunichtemachen. Wir brauchen keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Finanzbeamte, sondern eine Neuregelung, die einfach, fair sowie transparent und nachvollziehbar ist“, ergänzt Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. „Schließlich müssen den Worten von Bürokratieabbau auch Taten folgen, weshalb es nicht hinnehmbar ist, hier eine Chance verstreichen zu lassen.“

Zellmeier weiter: „Neben der Vermeidung einer Mehrbelastung für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger muss eine schnelle Umsetzung sichergestellt sein, um die Einnahmen der 2056 Kommunen in Bayern nicht zu gefährden.“ Ferner dürfe die Reform nicht den Bemühungen des Staates zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum und Eigenheimen für Familien zuwiderlaufen. „Der Vorschlag von Olaf Scholz würde insbesondere in Ballungsräumen die Mieten befeuern und damit die Wohnsituation weiter verschärfen“, sagt Zellmeier. „Das zeigt wie schon beim Streit um das Familien- und Pflegegeld, dass die SPD jegliches Gefühl für Menschen mit geringem Einkommen verloren hat.“ Bayern favorisiert für die Grundsteuerreform stattdessen bereits seit Längerem das vorgeschlagene Flächenmodell, bei dem sich die Grundsteuer auf Basis einer Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche errechnet.